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Anwendung der ISCO-88 als EG-Standard

Anwendung der ISCO-88 als EG-Standard
Vergleich mit der ISCO-68

In allen Statistikbereichen ist es wichtig, einen Mittelweg zu finden zwischen der Kontinuität der Zeitreihen und nötigen Anpassungen und Verbesserungen von Definitionen, Methoden der Datenerhebung und Klassifizierungssystemen. Bei der Erarbeitung der ISCO-88 wurde Kontinuität auf der Ebene der Berufsgattungen angestrebt. Dennoch führte die Überarbeitung zur Aufspaltung einer beträchtlichen Zahl von Berufsgattungen der ISCO-68. Die zahlenmäßige Bedeutung dieser Aufspaltungen muß noch untersucht werden.

Anwendung der ISCO-88 als EG-Standard

Einige Länder innerhalb der Europäischen Gemeinschaft entwickeln derzeit (Anfang 1993) oder erarbeiteten kürzlich eine neue oder überarbeitete nationale Berufsklassifikation auf der Grundlage der ISCO-88 (z.B. Dänemark, Italien) oder auf der Basis derselben Grundstruktur (z.B. Vereinigtes Königreich). Andere Länder, wie Frankreich und Deutschland, verfügen über etablierte nationale Berufsklassifikationen, die nicht ohne weiteres mit der ISCO-88 in Einklang zu bringen sind.

Auf einer Sitzung von Fachleuten für Berufsklassifikationen aus den Mitgliedsländern (29. März 1990) wurde Einvernehmen darüber erzielt, die ISCO-88 in einer entsprechend modifizierten Form zur Grundlage einer länderübergreifenden Klassifikation für statistischen Vergleichszwecke zu machen. Verschiedene alternative Strategien wurden in Betracht gezogen, um ein Umsteigeverfahren von nationalen Berufsklassifikationen auf die ISCO-88 zu entwickeln (Elias, 1989), und zwar:

(i) Doppelkodierung der Berufsangaben sowohl nach ISCO-88 als auch nach der nationalen Klassifikation; dies für Länder, die ISCO-88 nicht als nationale Berufsklassifikation verwenden.

(ii) Ein erweiterter Kodierungsansatz, bei dem die Fälle ausgewiesen werden, in denen vorhandene nationale berufliche Gliederungen über zwei oder mehr Kategorien der ISCO-88 streuen, und das nationale Gliederungsschema erweitert wird, um eine differenzierte Zuordnung vornehmen zu können.

(iii) Umschlüsselungsverfahren von der nationalen Berufsklassifikation auf ISCO-88 auf der Ebene der Berufshauptgruppen, Berufsgruppen und Berufsuntergruppen.

(iv) Umschlüsselungsverfahren von der nationalen Klassifikation auf die in allen Ländern der Gemeinschaft praktikable detaillierteste Ebene der ISCO-88.

Es wurde beschlossen, die vierte Strategie zu verfolgen.

Die ISCO 88 (COM) stellt die am tiefsten gegliederte Ebene der ISCO-88 dar, von der alle Länder der Gemeinschaft glauben, daß sie sie mit ihren nationalen Klassifikationen verknüpfen können. Überdies ergaben sich eine Reihe praktischer Schwierigkeiten bei der Ausarbeitung einer gemeinsamen statistischen Interpretation der ISCO-88. Diese Probleme werden im folgenden erörtert.

Wichtige Problembereiche

Drei Berufsbereiche bereiten Schwierigkeiten bei der Ausarbeitung einer gemeinsamen Interpretation der ISCO-88: die Unterscheidung zwischen Arten von Berufen mit Leitungsfunktion, die Behandlung von Berufen in der öffentlichen Verwaltung und die Klassifizierung von landwirtschaftlichen Berufen.

Berufe mit Leitungsfunktion

Die ISCO-88 unterscheidet eindeutig zwischen Geschäftsleitern und Geschäftsbereichsleitern großer Unternehmen einerseits und Leitern kleiner Unternehmen andererseits, indem sie auf die Gesamtzahl der zur Leitung eines Unternehmens, einer Organisation oder internen Abteilung erforderlichen Führungskräfte abstellt. Wo diese Gesamtzahl zwei Personen übersteigt, wird die Führungskraft als Geschäftsleiter bzw. Geschäftsbereichsleiter eines großen Unternehmens eingeordnet, andernfalls als Leiter eines kleinen Unternehmens.

Hierbei gab es operationale Probleme in bezug auf die Möglichkeit, diese Art der Unterscheidung auf der Grundlage von üblicherweise verfügbaren Daten treffen zu können. Es wurde entschieden, die Gesamtzahl der Beschäftigten innerhalb der Verwaltungseinheit als Ersatzinformation zu verwenden, da diese eher verfügbar (oder leichter zu erheben) wäre als Angaben zur Anzahl der Führungskräfte.
Tätigkeiten in der öffentlichen Verwaltung
Für die Interpretation der ISCO-88 bei gemeinsamer länderübergreifender Anwendung ist der schwierigste Bereich die Behandlung von Tätigkeiten in der öffentlichen Verwaltung. Schwierigkeiten rühren von der Verwendung bürokratischer Berufsbezeichnungen/Hierarchiesysteme zur Kennzeichnung von Rang, Vergütung, Seniorität, Qualifikation sowie der Notwendigkeit her, eine konsistente Beziehung zwischen solchen Berufsbezeichnungen/Dienstgraden und der Struktur der ISCO-88 zu schaffen. Diese Probleme werden noch verschärft durch Faktoren wie die Größe des öffentlichen Dienstes und die oftmals inhomogene Natur der Berufskategorien des öffentlichen Dienstes in nationalen Berufsklassifikationen.

Um mehr Informationen über die Art dieser Schwierigkeiten zu erhalten, wurde den nationalen statistischen Ämtern eine Reihe typischer Tätigkeitsbeschreibungen zugesandt, die bestimmte Teilbereiche der ISCO skill level für Berufe des öffentlichen Dienstes genau definierten. Nationale Statistikexperten wurden gebeten, Berufsbezeichnungen/Dienstgrade vorzuschlagen, die diesen Tätigkeitsbeschreibungen entsprechen, und die ihrer Meinung nach für die Umschlüsselung solcher Berufe auf die ISCO-88 relevanten Kategorien anzugeben. Dieser Versuch zeigte, daß die Hauptschwierigkeiten bei dem Problem der Definition operationaler Kodierungsgrenzen für bestimmte Berufskategorien lagen, insbesondere bei solchen, die der Berufshauptgruppe 3 (Techniker und gleichrangige nichttechnische Berufe) zugeordnet werden konnten. Überdies wurde die Aufnahme einer Verwaltungskategorie für Berufe des öffentlichen Dienstes in Berufshauptgruppe 2 (Wissenschaftler) der ISCO-88 deutlich befürwortet. Dementsprechend wird folgendes Schema (Übersicht 1) für die Kodierung von Tätigkeiten in der öffentlichen Verwaltung vorgeschlagen.

Übersicht 1
Die Klassifizierung von Tätigkeiten in der öffentlichen
Verwaltung innerhalb der ISCO 88 (COM)

   Berufshauptgruppe                               Relevante Berufsgattung
1.   Angehörige gesetzgebender Körperschaften,      1110    Angehörige gesetzgebender 
        leitende Verwaltungsbedienstete und                 Körperschaften und leitende 
        Führungskräfte in der Privatwirtschaft              Verwaltungsbedienstete

2.   Wissenschaftler                                2470    Wissenschaftliche Verwaltungsfachkräfte 
                                                            des öffentlichen Dienstes
                        
3.   Techniker und gleichrangige                    3431    Verwaltungssekretäre und verwandte
        nichttechnische Berufe                              Fachkräfte

4.   Bürokräfte, kaufmännische Angestellte          4190    Sonstige Büroangestellte

Erläuterungen:
Bei der Gliederung von Tätigkeiten in der öffentlichen Verwaltung sollten leitende Verwaltungsbedienstete, die Industrie-, Versorgungs-, Transport- oder sonstige vergleichbare Unternehmen bzw. Organisationen der öffentlichen Hand leiten, den Berufsgruppen 12 (Geschäftsleiter und Geschäftsbereichsleiter in großen Unternehmen) oder 13 (Leiter kleiner Unternehmen) zugeordnet werden.

Kategorie 2470 ist eine neue Berufsuntergruppe, welche ausdrücklich für die Zuordnung von Berufen geschaffen wurde, deren Hauptaufgaben allgemeine administrative Funktionen innerhalb des öffentlichen Dienstes umfassen und für welche die nationalen Ausbildungs- und Trainingsanforderungen eine Universitäts- oder gleichwertige Ausbildung voraussetzen. Zu den dieser Kategorie zugeordneten Berufen gehören nicht die Spitzenämter der allgemeinen Verwaltung im öffentlichen Dienst (diese sind in Berufsuntergruppe 111 Angehörige gesetzgebender Körperschaften und leitende Verwaltungsbedienstete erfaßt).

Kategorie 3431 besteht aus Berufen, die das wissenschaftliche oder Leitungspersonal in administrativer Funktion unterstützen. Der Umfang von Aufgaben und Verantwortung wird ausgedehnter sein als derjenige, der Tätigkeiten in Berufsgattung 4115 (Sekretärinnen) zugeschrieben ist. In dieser Berufsgattung sollten Fachberufe des öffentlichen Dienstes enthalten sein, die keine spezialisierten Berufe des öffentlichen Dienstes sind (z.B. Zoll-, Steuer-, Sozialverwaltungsbeamte und Beamte im Lizenzwesen - diese würden Berufsuntergruppe 344 zugeordnet), die jedoch vornehmlich Verwaltungsfunktionen umfassen und für die als Anforderungsniveau das dritte ISCO skill level festgelegt wurde.

Landwirtschaftliche Berufe
Die Gliederung landwirtschaftlicher Berufe in der ISCO-88 berücksichtigt sowohl skill level als auch skill specialisation der entsprechenden Berufe, die üblicherweise durch die Art der landwirtschaftlichen Produktion bestimmt werden. Die skill levels bestimmen die Berufshauptgruppe, der solche Berufe zugeordnet werden. In der Berufshauptgruppe 1 decken zwei Berufsgattungen die Geschäftsleiter und Geschäftsbereichsleiter in großen Unternehmen sowie die Leiter kleiner Unternehmen im landwirtschaftlichen Bereich ab. Berufshauptgruppe 2 enthält zwei Berufsgattungen für wissenschaftliche Berufe mit Bezug zum landwirtschaftlichen Sektor (Agrarwissenschaftler und Tierärzte). Berufshauptgruppe 3 enthält zwei landwirtschaftlich ausgerichtete Berufsgattungen für technische Berufe. Berufshauptgruppe 6 ist ausschließlich für landwirtschaftliche Fachkräfte vorgesehen, d.h. für marktorientierte Landwirte, landwirtschaftliche Facharbeiter und landwirtschaftliche Berufe in der Eigenbedarfsproduktion. Hauptgruppe 8 enthält eine Berufsgattung für die Führer von motorisierten land- und forstwirtschaftlichen Maschinen. Hauptgruppe 9 beinhaltet eine besondere Berufsuntergruppe für landwirtschaftliche, Fischerei- und verwandte Hilfsarbeiter.

Das Problem liegt nicht so sehr in der Bestimmung des skill level (auch wenn dies ohne Zweifel ein Problem ist, das von der mangelnden Qualität von Berufsbeschreibungen herrührt, die typisch ist für diesen Bereich der Tätigkeitsklassifikation), sondern eher in der Feststellung von skill specialisations in Berufshauptgruppe 6. Aus diesem Grund wurde eine Vereinfachung der Gliederung für diese Berufshauptgruppe vereinbart.

Literaturverzeichnis
Elias, P. (1989): 'Proposed Strategies for the Development of a Common Classification of Occupations for the European Community', University of Warwick, Institute for Employment Research.

International Labour Office (1990): ISCO-88: International Standard Classification of Occupations, Genf: ILO.

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